Deine Rechte

Gewährleistung & Garantie

Für jede unserer Uhren gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht von mindestens zwei Jahren. Hier findest du die offizielle EU-Mitteilung dazu, den Unterschied zu einer Garantie und was du tun kannst, wenn etwas nicht stimmt.

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Harmonisierte EU-Mitteilung: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für in der EU verkaufte Waren; Verkäufer haften für Vertragswidrigkeiten und müssen Nachbesserung, Ersatz, Preisminderung oder Erstattung anbieten.
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Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten: europa.eu/youreurope/garantien

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die gesetzliche Gewährleistung ist dein Recht gegenüber uns als Verkäufer: Wir haften zwei Jahre ab Lieferung für Mängel, die bereits bei der Übergabe vorlagen. Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Zusage – etwa eines Herstellers – zu Haltbarkeit oder Funktion. Sie ersetzt die Gewährleistung nicht, sondern kommt hinzu.

Gibt es bei euch eine zusätzliche Garantie?

Nein. Eine zusätzliche Hersteller- oder Werksgarantie bieten wir nicht an. Für jede Uhr gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren ab Lieferung – bei einem Mangel melde dich einfach bei uns.

Wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistung?

Für neue Waren zwei Jahre ab Lieferung (§ 438 BGB). Zeigt sich ein Mangel innerhalb der ersten zwölf Monate, wird vermutet, dass er schon bei Lieferung vorlag (§ 477 BGB).

Gilt die Gewährleistung auch für individuell gestaltete Uhren?

Ja. Ob mit Foto, Gravur oder eigenem Ziffernblatt – auch für personalisierte Uhren gilt die volle gesetzliche Gewährleistung.

Was tun bei einem Mangel?

Melde uns das Problem so bald wie möglich und halte den Kaufnachweis bereit, zum Beispiel die Rechnung oder die Bestellbestätigung. Wir prüfen die Uhr in unserer Werkstatt in Rheine. Du hast Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen auf Preisminderung oder Erstattung.

Was bedeutet die EU-GARAN-Kennzeichnung?

Die einheitliche EU-Kennzeichnung zeigt, dass der Hersteller für ein Produkt eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt – ohne Aufpreis und für die gesamte Ware. Für unsere Uhren gibt es keine solche Garantie – es gilt die gesetzliche Gewährleistung.

Weitere Informationen der EU: europa.eu/youreurope/garantien. Zu Widerruf und Rückgabe siehe Widerrufsbelehrung.